Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 1. Januar 2023
Ab dem 1. Januar 2023 wird das Verfahren zur Meldung von Arbeitsunfähigkeiten auf elektronischem Weg eingeführt
Ab dem 1. Januar 2023 wird das Verfahren zur Meldung von Arbeitsunfähigkeiten auf elektronischem Weg eingeführt
Antworten und Hinweise auf häufig gestellte Fragen zu der neuen Regelung in § 3 Nr. 11c EStG
Zur Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sind Änderungen im Umsatzsteuergesetz, Einkommensteuergesetz und beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vorgenommen worden
Verpflichtende Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Unternehmen zum 1. Januar 2023
Melden Sie sich heute schon an zum Rechtsseminar “Die verhaltensbedingte Kündigung” am 30.11.2022
Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Merkblatt zu Kurzarbeitergeld wegen Energiekostensteigerungen
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. (GDD) veröffentlich neue Praxishilfe zum internationalen Datentransfer
Dem Merkblatt “Sonderzahlung / Weihnachtsgratifikation 2022” können Sie die aktuellen Hinweise zum Thema „Sonderzahlung / Weihnachtsgratifikation“ entnehmen.
BGA fordert die Politik zum schnellen Handeln auf – insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen leiden unter fehlender bezahlbarer Energie
Grundsicherung soll durch das neue Bürgergeld abgelöst werden