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BGA-Pressekurzstatement: Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

BGA-Verbandspräsident Jandura  befürchtet unnötigen bürokratischen Aufwand

 

Zum heute durch die Regierungsfraktionen eingebrachten Entwurf zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes erklärt der Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Dr. Dirk Jandura:

„Die Verlängerung bis Ende Juni dieses Jahres begrüße ich sehr. Viele, vor allem mittelständische Unternehmen haben sich noch nicht vollständig von den Folgen der andauernden Corona-Pandemie erholt. Die Ampel-Parteien entlasten damit vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die auch den Groß- und Außenhandel prägen. Wünschenswert wäre aus meiner Sicht, die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls für die 3 Monate zu verlängern. Alles andere bedeutet nur unnötigen bürokratischen Aufwand für Staat und Unternehmen. Das braucht keiner von beiden.“

Die bisherigen Sonderregelungen zur Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung und nach § 421c des Dritten Buches Sozialgesetzbuch laufen Ende März 2022 aus. Sie sollen nun, so die Vorstellung der Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Die übrigen Sonderregelungen (Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und die Einbeziehung der Leiharbeit) sollen am 31. März 2022 auslaufen.

Berlin, 18. Februar 2022

Ansprechpartner
Florian Block
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

Telefon: 030/ 59 00 99 522
E-Mail: Florian.Block@bga.de

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