Stau auf der Autobahn

BGA-Pressemitteilung: Neue Coronavirus-Einreiseverordnung führt zu Schwierigkeiten in der Logistik

Neue Coronavirus-Einreiseverordnung führt zu erheblichen Planungsschwierigkeiten in der Logistik 

„Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung führt zu enormer Planungsunsicherheit in der internationalen Logistik. Es droht eine erhebliche Gefährdung der Lieferketten und somit letztlich der Versorgungssicherheit der Bevölkerung, wenn nicht die bisherigen Ausnahmeregelungen der Corona-Testpflicht für Beschäftigte im Transportsektor beibehalten werden. Denn eine Vorhersage, welche Gebiete und wie schnell diese zu einem sogenannten ‚ Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet‘ werden, ist nicht möglich. Darüber hinaus ist nicht klar, ob die Testkapazitäten in den einzelnen Ländern einer solchen Erhöhung der durchzuführenden Tests standhalten können.“ Dies erklärt Carsten Taucke, Vorsitzender des BGA-Verkehrsausschusses, heute in Berlin zur neuen Corona-Einreiseverordnung. 

„Die Grenzen müssen insbesondere für den Waren- und Güterverkehr offenbleiben und im Rahmen der europäischen Green-Lanes-Leitlinie weitere Einschränkungen vermieden werden. Nur so können die internationalen Lieferketten sowie die Versorgungssicherheit der Bevölkerung aufrechterhalten werden“, so Taucke abschließend. 

Hintergrund: Die am 13. Januar 2021 vom Bundeskabinett beschlossene neue Coronavirus-Einreiseverordnung ist mit Wirkung zum 14. Januar 2021 in Kraft getreten. Bislang waren Beschäftigte im Transportsektor im Rahmen des grenzüberschreitenden Güterverkehrs von Corona-Testpflichten ausgenommen. Dies gilt nach der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung nur noch dann, wenn die Beschäftigten bei Einreise nach Deutschland nicht aus einem sogenannten „Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebieten“ kommen. Andernfalls müssen sie bereits bei der Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen. 

3, Berlin, 15. Januar 2021 

Ansprechpartner
André Schwarz
Pressesprecher

Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

Telefon: 030 590099-520
andre.schwarz@bga.de

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