Verlängerung und Erweiterung der Überbrückungshilfe III zur Überbrückungshilfe III plus und FAQ-Katalog
Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen um drei Monate bis zum 30. September 2021 mit dem Programm Überbrückungshilfe III Plus.
Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen um drei Monate bis zum 30. September 2021 mit dem Programm Überbrückungshilfe III Plus.
Unterstützen Sie den “Sommer der Berufsausbildung” mit eigenen Veranstaltungen, um Jugendliche auf Ihre Chancen auf Ausbildung aufmerksam zu machen
Das „BGA-Konjunkturbarometer“ berichtet über aktuelle Entwicklungen und Perspektiven im Großhandel. Es bietet umfangreiches Zahlenmaterial, anschauliche Grafiken und wichtige Daten insbesondere zu Umsätzen, Auftragslage, Preisen und Beschäftigung.
Um die über 100 Jahre alte Struktur des Betriebsverfassungsgesetzes in die globale und digitale Welt des 21. Jahrhunderts zu transferieren, bedarf es einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes.
Am 12. Mai 2021 hat die Bundesregierung eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Nähere Einzelheiten hierzu können Sie dem Dokument (EinreiseVO 2.0) entnehmen.
Das „BGA-Konjunkturbarometer“ berichtet über aktuelle Entwicklungen und Perspektiven im Großhandel. Es bietet umfangreiches Zahlenmaterial, anschauliche Grafiken und wichtige Daten insbesondere zu Umsätzen, Auftragslage, Preisen und Beschäftigung.
Das „BGA-Konjunkturbarometer“ berichtet über aktuelle Entwicklungen und Perspektiven im Großhandel. Es bietet umfangreiches Zahlenmaterial, anschauliche Grafiken und wichtige Daten insbesondere zu Umsätzen, Auftragslage, Preisen und Beschäftigung.
Das „BGA-Konjunkturbarometer“ berichtet über aktuelle Entwicklungen und Perspektiven im Großhandel. Es bietet umfangreiches Zahlenmaterial, anschauliche Grafiken und wichtige Daten insbesondere zu Umsätzen, Auftragslage, Preisen und Beschäftigung.
Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III erneut verbessert und aufgestockt.
Hinweis des BGHW: Textile Mund-Nase-Bedeckungen (Alltagsmasken) sind mit der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung an Arbeitsplätzen nicht mehr zulässig.