geschützter Bereich

Der Berliner Reichstag in Abendstimmung

Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert. Die Corona-ArbSchV wird an die Entwicklung der epidemischen Lage, insbesondere an den Impffortschritt und das bundesweit rückläufige Infektionsgeschehen, angepasst.