Corona: SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung soll zum 2. Februar 2023 aufgehoben werden
Referentenentwurf – Aufhebungsverordnung
Referentenentwurf – Aufhebungsverordnung
Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab 1. Oktober 2022
Das Arbeitsministerium plant die Wiedereinführung von Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz
Überarbeitung des Fragen- und Antwortkataloges (FAQs) aufgrund der am 10. September 2021 verschiedenen in Kraft getretenen Änderungen in der SARS-CoV-2-ArbSchV
Hinweis des BGHW: Textile Mund-Nase-Bedeckungen (Alltagsmasken) sind mit der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung an Arbeitsplätzen nicht mehr zulässig.