Neue Pfändungsfreigrenzen 2023 veröffentlicht
Bekanntgabe der neuen unpfändbaren Beträge ab 1. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt
Bekanntgabe der neuen unpfändbaren Beträge ab 1. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt
Im Bundesgesetzblatt wurde am 28. Mai 2020 das „Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ (Sozialschutz-Paket II) verkündet. Das Gesetz tritt in wesentlichen Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.