Verlängerung der Zugangserleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld bis 31.12.2022
Verlängerung der Zugangserleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld geplant
Verlängerung der Zugangserleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld geplant
IfSG und Kurzarbeit: Gesetzesbeschluss und Verkündung im Bundesgesetzblatt und neue Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten
Urlaubsberechnung: Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen – so das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30.11.2021
Die Buchbesprechung „Kurzarbeit in Zeiten von Corona – ein Ratgeber für Betriebe“ bietet Ihnen einen Überblick zu Struktur und Inhalt.
Die Tabellen mit den pauschalierten Nettoentgelten für das Kurzarbeitergeld (KuG) für das Jahr 2021 sind von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht worden.
Deutschlandweit haben die Unternehmen etwa 10 Millionen Arbeitnehmer zur Kurzarbeit angemeldet, bei Weitem mehr als in der Finanzkrise 2009. Nun gibt es Erleichterungen und Verbesserungen.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Fachlichen Weisungen zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds (KUG) veröffentlicht, die mit dem „Sozialschutz-Paket II“ befristet bis Ende 2020 gesetzlich verankert worden sind.
Im Bundesgesetzblatt wurde am 28. Mai 2020 das „Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ (Sozialschutz-Paket II) verkündet. Das Gesetz tritt in wesentlichen Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im März 2020 die neue Weisung zum Kurzarbeitergeld auf Basis der Kurzarbeitergeldverordnung und des Sozialschutz-Pakets veröffentlicht.