Auslaufen der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld
Seit dem 30.06.2023 kein erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld mehr
Seit dem 30.06.2023 kein erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld mehr
Kein Verwertungsverbot von Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen