Gesetzentwurf zum IfSG und Kurzarbeit verabschiedet und im Bundesgesetzblatt verkündet
IfSG und Kurzarbeit: Gesetzesbeschluss und Verkündung im Bundesgesetzblatt und neue Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten
IfSG und Kurzarbeit: Gesetzesbeschluss und Verkündung im Bundesgesetzblatt und neue Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten
Neue Regelungen zur Coronaschutzverordnung, Quarantäne- und Isolation, 2G-Plus für das Land Hessen
Wir informieren Sie zu den aktuellen Fragen der Pandemie im Zusammenhang mit Impfung, Genesung und Entschädigung
Neue Verordnung ändert die Definitionen in Bezug auf Impfnachweise und Genesenennachweise in der Covid-19-SchAusnahmV (für Inlands-Sachverhalte) und der Coronavirus-EinreiseV durch den „dynamischen“ Verweis auf Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts
Hier finden Sie die neuesten FAQ der BAD zu den Kontrollpflichten für Arbeiter, die aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze in § 28 Abs. 1 und 3 IfSG eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz eingeführt hat
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Fragen-Antworten-Katalog zu 3G am Arbeitsplatz veröffentlicht, der als Hilfestellung zu den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes dienen soll
Das HMSI hat eine kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV2 mit Stand 11. November 2021 herausgegeben
Mit Wirkung zum 1. August 2021 ist die neue Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt wird nur noch in zwei Kategorien unterschieden: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert. Die Corona-ArbSchV wird an die Entwicklung der epidemischen Lage, insbesondere an den Impffortschritt und das bundesweit rückläufige Infektionsgeschehen, angepasst.
Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen um drei Monate bis zum 30. September 2021 mit dem Programm Überbrückungshilfe III Plus.