Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen und Kurzarbeit – Muster Stundungsantrag
In Ergänzung zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen stellt der Vorstand des GKV-Spitzenverbands gegenüber der BDA, abweichend von seinem Rundschreiben klar, dass die Beantragung von Kurzarbeit ist nicht zwingende Voraussetzung für die Beantragung einer Beitragsstundung ist.