Insolvenzantragspflicht seit 1. Mai 2021 – Interview mit Heribert Hirte
Die Insolvenzantragspflicht wird zum 1. Mai 2021 wieder eingesetzt. Lesen Sie hierzu ist das Interview von Capitol mit Heribert Hirte, Mitglied des Deutschen Bundestages (CDU).
Die Insolvenzantragspflicht wird zum 1. Mai 2021 wieder eingesetzt. Lesen Sie hierzu ist das Interview von Capitol mit Heribert Hirte, Mitglied des Deutschen Bundestages (CDU).
Zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht erklärt die 1. BGA-Vizepräsidentin Ines Kitzing: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung für zahlungsfähige Unternehmen die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht noch bis Jahresende verlängern will. Gesunde Unternehmen, die durch die Auswirkungen der Pandemie schuldlos in Not geraten sind, erhalten eine weitere Atempause, um die ausgebliebenen Umsätze ein Stück weit auszugleichen. Es dürfen aber …
BGA-Pressekurzstatement: Erklärung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht Weiterlesen »
Der BGA hat am 24. März 2020 eine Stellungnahme zu einigen Punkten des Gesetzespakets zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie an die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen, der Arbeitsgruppen Recht und Verbraucherschutz bzw. Wirtschaft der CSU-Landesgruppe und des Parlamentskreises Mittelstand übersandt.