Um für zukünftige Betriebsprüfungen adäquat vorbereitet zu sein, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks ein Hilfsdokument angefertigt, welches Unternehmen bei der Erstellung einer Corona-Dokumentation unterstützen soll. Die aktualisierte Fassung enthält unter anderem Hinweise zur Weitergabe der reduzierten Umsatzsteuer.
Da Unternehmen coronabedingt zahlreiche behördliche Auflagen einhalten müssen, die ihre wirtschaftlichen Aktivitäten stark beeinträchtigen können, ist es als Vorsorgemaßnahme für zukünftige Betriebsprüfungen zweckdienlich, wenn Unternehmen eine Corona-Dokumentation anfertigen. Da es grundsätzlich möglich ist, dass bei zukünftigen Betriebsprüfungen, im Rahmen derer die Ordnungsmäßigkeit der Buchprüfung untersucht wird, Abweichungen gegenüber der von der Finanzverwaltung durchgeführten Prüfung entstehen können, kann diese Art der Dokumentation dabei helfen, etwaige Unregelmäßigkeiten zu erklären.
Um den Unternehmen die Erstellung einer solchen Ausarbeitung zu erleichtern, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) das Unterstützungsdokument „Praxistipp Corona Dokumentation“ erstellt.
Die aktualisierte Fassung dieser Ausarbeitung enthält neue Praxisbeispiele und Hinweise bezüglich der kürzlich veröffentlichten Pauschbeträge für 2020, der Weitergabe der reduzierten Umsatzsteuer und des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“.